Sachverständiger

Sachverständiger und Gutachter

Prof. Dr.-Ing. Christoph Mudersbach ist von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen als Sachverständiger für Wasserbau, Hochwasserschutz und Entwässerungssysteme seit 2013 öffentlich bestellt und vereidigt. Die Tätigkeiten sind dabei nicht auf das Gebiet der IHK Siegen begrenzt, sondern können bundesweit ausgeübt werden.

Hier gelangen Sie zu dem bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHK.


Was sind typische Fragestellungen der Begutachtung?


Die Leistungen umfassen in der Regel die Ermittlung der Schadensursachen, sowie die Anfertigung von belastbaren und gerichtsfesten Gutachten.


Bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen ergeben sich vielfach die folgenden Fragestellungen:


Amtshaftungsansprüche gegen Kommunen

Kommunen sind verpflichtet, die Entwässerungsinfrastruktur und die Gewässer (z.B. Durchlässe) ordnungsgemäß zu dimensionsieren und zu unterhalten, so dass Wohngrundstücke im Rahmen des Zumutbaren vor überschwemmungsbedingten Gefahren geschützt sind. Bei Streitigkeiten ist dann beispielsweise zu prüfen, ob das Niederschlagsereignis im Rahmen der Bemessungsvorgaben lag oder ob es sich um "höhere Gewalt" (Extremereignisse) handelte. Desweiteren kann beispielsweise begutachtet werden, ob die Entwässerungsinfrastruktur und die Gewässer nach dem Stand der Technik dimensioniert wurden.


Streitigkeiten mit Versicherungen

Für den Schutz des Wohneigentums gegen naturbedingte Gefahren können Elementarschadensversicherungen ein wichtiges Instrument sein. Im Schadensfall infolge einer Überschwemmung können sich jedoch Rechtsstreitigkeiten aus der Ursache der Überschwemmung ergeben. So ist eine Überschwemmung nach vielen Versicherungsbedingungen als eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser definiert. Dieses Oberflächenwasser kann durch eine Ausuferungen von Gewässern, durch Niederschläge oder den Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche resultieren. Kennzeichnend ist somit, dass sich auf dem Grundstück erhebliche Wassermengen angesammelt haben müssen. Das alleinige Einströmen von Oberflächenwasser in den Keller -beispielsweise durch einen Lichtschacht- wird regelmäßig nicht als versicherte Gefahr anerkannt. Liegen keine ausreichenden Fotodokumentationen oder andere Nachweise des Ereignisses selbst vor, kann durch eine Starkregensimulation geklärt werden, wieviel Wasser auf das Grundstück geflossen ist und welche Wassermassen sich dort angesammelt haben. Des Weiteren kann geklärt werden, ob beispielsweise Grundwasser oder ein Rückstau mitursächlich war.


Auswirkungen von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten

Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt. Dennoch ergibt sich vielfach die Notwendigkeit der Errichtung baulicher Anlagen oder aber es wurden kleinere Anlagen (Verwallungen, Gartenmauern, etc.) errichtet, ohne zu wissen, dass dies nicht erlaubt war. In solchen Fällen muss im Rahmen von Streitigkeiten geprüft werden, ob die baulichen Anlagen nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben. Hierzu können Hochwassersimulationen erstellt werden, mit denen mögliche Auswirkungen auf Wasserstände, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtungen detailliert analysiert werden können.


Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Der Begriff Sachverständiger ist rechtlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es, dass Sie bei der Wahl einer oder eines Sachverständigen auf die richtige Qualifikation achten. Dies ist gewährleistet, wenn Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV) ansprechen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen. In einem aufwendigen Antragsverfahren müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität bei einer zuständigen Kammer (z. B. Ingenieurkammer oder IHK) nachgewiesen haben. Die Sachverständigen erfüllen ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft. Mit der öffentlichen Bestellung geht eine regelmäßige Überprüfung und somit auch Qualitätssicherung bei den Sachverständigen einher. Wenn Sie mehr über das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wissen möchten, dann können Sie sich auf dieser Seite der Ingenieurkammer-Bau NRW informieren.


Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden eingeschaltet bei:

  • Gerichtsgutachten (Beauftragung durch die Gerichte)
  • Gutachten für private Auftraggeber (außerhalb und innerhalb von Gerichtsverfahren)
  • Gutachten für öffentliche Auftraggeber


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